Allgemeine Geschäftsbedingungen FÜR FOTOGRAFEN (Auftragsaufnahmen)

Herausgegeben von der Bundesinnung der Fotografen und dem RSV


1. Anwendbarkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Die österreichischen Berufsfotografen schließen nur zu diesen Allgemeinen Geschäftsbe- dingungen ab. Mit der Auftragserteilung anerkennt der Auftraggeber deren Anwendbar- keit. Abweichende Vereinbarungen können rechtswirksam nur schriftlich getroffen wer- den. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gehen allfälligen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder des Mittlers vor.


2. Urheberrechtliche Bestimmungen

2.1. Alle Urheber- und Leistungsschutzrechte des Lichtbildherstellers (§§ 1, 2 Abs. 2, 73ff UrhG) stehen dem Fotografen zu. Nutzungsbewilligungen (Veröffentlichungsrechte etc.) gelten nur bei ausdrücklicher Vereinbarung als erteilt. Der Vertragspartner erwirbt in die- sem Fall eine einfache (nicht exklusive und nicht ausschließende), nicht übertragbare (ab- tretbare) Nutzungsbewilligung für den ausdrücklich vereinbarten Verwendungszweck und innerhalb der vereinbarten Grenzen (Auflageziffer, zeitliche und örtliche Beschränkungen etc.); im Zweifel ist der in der Rechnung bzw. im Lieferschein angeführte Nutzungsumfang maßgebend. Jedenfalls erwirbt der Vertragspartner nur soviel Rechte wie es dem offen gelegten Zweck des Vertrags (erteilten Auftrags) entspricht. Mangels anderer Vereinba- rung gilt die Nutzungsbewilligung nur für eine einmalige Veröffentlichung (in einer Aufla- ge), nur für das ausdrücklich bezeichnete Medium des Auftraggebers und nicht für Werbe- zwecke als erteilt.

2.2. Der Vertragspartner ist bei jeder Nutzung (Vervielfältigung, Verbreitung, Sendung etc.) verpflichtet, die Herstellerbezeichnung (Namensnennung) bzw. den Copyrightver- merk im Sinn des WURA (Welturheberrechtsabkommen) deutlich und gut lesbar (sichtbar), insbesondere nicht gestürzt und in Normallettern, unmittelbar beim Lichtbild und diesem eindeutig zuordenbar anzubringen wie folgt:

Foto: © ... Name/Firma/Künstlername des Fotografen; Ort und, soferne veröffentlicht, Jahreszahl der ersten Veröffentlichung.

Dies gilt auch dann, wenn das Lichtbild nicht mit einer Herstellerbezeichnung versehen ist. Jedenfalls gilt diese Bestimmung als Anbringung der Herstellerbezeichnung im Sinn des § 74 Abs. 3. UrhG. Ist das Lichtbild auf der Vorderseite (im Bild) signiert, ersetzt die Ver- öffentlichung dieser Signatur nicht den vorstehend beschriebenen Herstellervermerk.

2.3. Jede Veränderung des Lichtbilds bedarf der schriftlichen Zustimmung des Fotografen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Änderungen nach dem, dem Fotografen bekannten Ver- tragszweck erforderlich sind.

2.4. Die Nutzungsbewilligung gilt erst im Fall vollständiger Bezahlung des vereinbarten Aufnahme- und Verwendungshonorars und nur dann als erteilt, wenn eine ordnungsgemäße Herstellerbezeichnung/ Namensnennung (Punkt 2.2. oben) erfolgt.

2.5. Anstelle des § 75 UrhG gilt die allgemeine Vorschrift des § 42 UrhG.

2.6. Im Fall einer Veröffentlichung sind zwei kostenlose Belegexemplare zuzusenden. Bei kostspieligen Produkten (Kunstbücher, Videokassetten) reduziert sich die Zahl der Beleg- exemplare auf ein Stück.


3. Eigentum am Filmmaterial - Archivierung

3.1. Das Eigentumsrecht am belichteten Filmmaterial (Negative, Diapositive etc.) steht dem Fotografen zu. Dieser überlässt dem Vertragspartner gegen vereinbarte und angemes- sene Honorierung die für die vereinbarte Nutzung erforderlichen Aufsichtsbilder ins Eigen- tum; Diapositive (Negative nur im Fall schriftlicher Vereinbarung) werden dem Vertrags- partner nur leihweise gegen Rückstellung nach Gebrauch auf Gefahr und Kosten des Ver- tragspartners zur Verfügung gestellt, soferne nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist. Ist dies der Fall, gilt die Nutzungsbewilligung gleichfalls nur im Umfang des Punktes 2.1. als erteilt.

3.2. Der Fotograf ist berechtigt, die Lichtbilder in jeder ihm geeignet erscheinenden Wei- se (auch auf der Vorderseite) mit seiner Herstellerbezeichnung zu versehen. Der Vertrags- partner ist verpflichtet, für die Integrität der Herstellerbezeichnung zu sorgen, und zwar insbesondere bei erlaubter Weitergabe an Dritte (Drucker etc.). Erforderlichenfalls ist die Herstellerbezeichnung anzubringen bzw. zu erneuern. Dies gilt insbesondere auch für alle bei der Herstellung erstellten Vervielfältigungsmittel (Lithos, Platten etc).

3.3. Der Fotograf wird die Aufnahme ohne Rechtspflicht archivieren. Im Fall des Verlusts oder der Beschädigung stehen dem Vertragspartner keinerlei Ansprüche zu.


4. Ansprüche Dritter

Für die Einholung einer allenfalls erforderlichen Zustimmung abgebildeter Gegenstände (z.B. Werke der Bildenden Kunst, Muster und Modelle, Marken, Fotovorlagen etc.) oder Personen (z.B. Modelle) hat der Vertragspartner zu sorgen. Er hält den Fotografen diesbe- züglich schad- und klaglos, insbesondere hinsichtlich der Ansprüche nach §§ 78 UhrG, 1041 ABGB. Der Fotograf garantiert die Zustimmung von Berechtigten (Urheber, abgebildete Personen etc.), insbesondere von Modellen, nur im Fall ausdrücklicher schriftlicher Zusage für die vertraglichen Verwendungszwecke (Punkt 2.1.).


5. Verlust und Beschädigung

5.1. Im Fall des Verlusts oder der Beschädigung von über Auftrag hergestellten Aufnahmen (Diapositive, Negativmaterial) haftet der Fotograf - aus welchem Rechtstitel immer - nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung ist auf eigenes Verschulden und dasjeni- ge seiner Bediensteten beschränkt; für Dritte (Labors etc.) haftet der Fotograf nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bei der Auswahl. Jede Haftung ist auf die Materialkosten und die kostenlose Wiederholung der Aufnahmen (soferne und soweit dies möglich ist) be- schränkt. Weitere Ansprüche stehen dem Auftraggeber nicht zu; der Fotograf haftet insbe- sondere nicht für allfällige Reise- und Aufenthaltsspesen sowie für Drittkosten (Modelle, Assistenten, Visagisten und sonstiges Aufnahmepersonal) oder für entgangenen Gewinn und Folgeschäden.

5.2. Punkt 5.1. gilt entsprechend für den Fall des Verlusts oder der Beschädigung überge- bener Vorlagen (Filme, Layouts, Display-Stücke, sonstige Vorlagen etc.) und übergebene Produkte und Requisiten. Wertvollere Gegenstände sind vom Vertragspartner zu versi- chern.

5.3. Eine Valorisierung der genannten Beträge bleibt vorbehalten.


6. Leistung und Gewährleistung

6.1. Der Fotograf wird den erteilten Auftrag sorgfältig ausführen. Er kann den Auftrag auch - zur Gänze oder zum Teil - durch Dritte (Labors etc.) ausführen lassen. Soferne der Vertragspartner keine schriftlichen Anordnungen trifft, ist der Fotograf hinsichtlich der Art der Durchführung des Auftrags frei. Dies gilt insbesondere für die Bildauffassung, die Aus- wahl der Fotomodelle, des Aufnahmeorts und der angewendeten optisch-technischen (fotografischen) Mittel. Abweichungen von früheren Lieferungen stellen als solche keinen Mangel dar.

6.2. Für Mängel, die auf unrichtige oder ungenaue Anweisungen des Vertragspartners zu- rückzuführen sind, wird nicht gehaftet (§ 1168a ABGB). Jedenfalls haftet der Fotograf nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

6.3. Der Vertragspartner trägt das Risiko für alle Umstände, die nicht in der Person des Fotografen liegen, wie Wetterlage bei Außenaufnahmen, rechtzeitige Bereitstellung von Produkten und Requisiten, Ausfall von Modellen, Reisebehinderungen etc.

6.4. Sendungen reisen auf Kosten und Gefahr des Vertragspartners.

6.5. Alle Beanstandungen müssen längstens innerhalb von 8 Tagen nach Lieferung schrift- lich und unter Vorlage aller Unterlagen erfolgen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Leistung als auftragsgemäß erbracht. Die Gewährleistungsfrist beträgt drei Monate.

6.6. Im Fall der Mangelhaftigkeit steht dem Vertragspartner nur ein Verbesserungsans- pruch durch den Fotografen zu. Ist eine Verbesserung unmöglich oder wird sie vom Foto- grafen abgelehnt, steht dem Vertragspartner ein Preisminderungsanspruch zu. Für uner- hebliche Mängel wird nicht gehaftet. Farbdifferenzen bei Nachbestellungen gelten nicht als erheblicher Mangel. Punkt 5.1. gilt entsprechend.

6.7. Fixgeschäfte liegen nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung vor. Im Fall all- fälliger Lieferverzögerungen gilt Punkt 5.1. entsprechend.

6.8. Die Honorar- und Lizenzgebührenansprüche stehen unabhängig davon zu, ob das Ma- terial urheber- und/oder leistungsschutzrechtlich (noch) geschützt ist.


7. Werklohn

7.1. Mangels ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung steht dem Fotografen ein Werklohn (Honorar) nach seinen jeweils gültigen Preislisten, sonst ein angemessenes Honorar zu.

7.2. Das Honorar steht auch für Layout- oder Präsentationsaufnahmen sowie dann zu, wenn eine Verwertung unterbleibt oder von der Entscheidung durch Dritte abhängt. Auf das Aufnahmehonorar werden in diesem Fall keine Preisreduktionen gewährt.

7.3. Alle Material- und sonstigen Kosten (Requisiten, Produkte, Modelle, Reisekosten, Auf- enthaltsspesen, Visagisten etc.), auch wenn deren Beschaffung durch den Fotografen er- folgt, sind gesondert zu bezahlen.

7.4. Im Zuge der Durchführung der Arbeiten vom Vertragspartner gewünschte Änderungen gehen zu seinen Lasten.

7.5. Konzeptionelle Leistungen (Beratung, Layout, sonstige grafische Leistungen etc.) sind im Aufnahmehonorar nicht enthalten. Dasselbe gilt für einen überdurchschnittlichen orga- nisatorischen Aufwand oder einen solchen Besprechungsaufwand.

7.6. Nimmt der Vertragspartner von der Durchführung des erteilten Auftrags aus welchen Gründen immer Abstand, steht dem Fotografen mangels anderer Vereinbarung die Hälfte des Honorars zuzüglich aller tatsächlich angefallenen Nebenkosten zu. Im Fall unbedingt erforderlicher Terminänderungen (z.B. aus Gründen der Wetterlage) sind ein dem vergeb- lich erbrachten bzw. reservierten Zeitaufwand entsprechendes Honorar und alle Neben- kosten zu bezahlen.

7.7. Das Honorar versteht sich zuzüglich Umsatzsteuer in ihrer jeweiligen gesetzlichen Höhe.


8. Lizenzhonorar

8.1. Soferne nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, steht dem Foto- grafen im Fall der Erteilung einer Nutzungsbewilligung ein Veröffentlichungshonorar in vereinbarter oder angemessener Höhe gesondert zu.

8.2. Das Veröffentlichungshonorar versteht sich zuzüglich Umsatzsteuer in ihrer jeweiligen gesetzlichen Höhe.

8.3. Unbeschadet aller gesetzlichen Ansprüche nach den §§ 81ff und 91ff UrhG gilt im Fall der Verletzung der Urheber- und/oder Leistungsschutzrechte an den vertragsgegenständli- chen Aufnahmen folgendes: Die Ansprüche nach § 87 UrhG stehen unabhängig von einem Verschulden zu. Im Fall der Verletzung des Rechts auf Herstellerbezeichnung steht als immaterieller Schaden (§ 87 Abs. 2 UrhG) vorbehaltlich eines hinzukommenden Vermö- gensschadens (§ 87 Abs. 1 UrhG) zumindest ein Betrag in der Höhe des angemessenen Ent- gelts (§ 86 UrhG) zu. Der Auskunftsanspruch nach § 87a Abs. 1 UrhG gilt auch für den Be- seitigungsanspruch.


9. Zahlung

9.1. Mangels anderer ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung ist bei Auftragserteilung eine Akontozahlung in der Höhe von 50% der voraussichtlichen Rechnungssumme zu leis- ten. Soferne nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, ist das Resthono- rar nach Rechnungslegung sofort bar zur Zahlung fällig. Soferne ein Zahlungsziel verein- bart wird, sind die gelegten Rechnungen längstens binnen 8 Tagen ab Rechnungslegung zur Zahlung fällig. Die Rechnungen sind ohne jeden Abzug und spesenfrei zahlbar. Im Fall der Übersendung (Postanweisung, Bank- oder Postsparkassenüberweisung etc.) gilt die Zahlung erst mit Verständigung des Fotografen vom Zahlungseingang als erfolgt. Das Risiko des Postwegs gerichtlicher Eingaben (Klagen, Exekutionsanträge) gehen zu Lasten des Ver- tragspartners. Verweigert der Vertragspartner (Auftraggeber) die Annahme wegen man- gelhafter Erfüllung oder macht er Gewährleistungsansprüche geltend, ist das Honorar gleichwohl zur Zahlung fällig.

9.2. Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten umfassen, ist der Fotograf berechtigt, nach Lieferung jeder Einzelleistung Rechnung zu legen.

9.3. Im Fall des Verzugs gelten - unbeschadet übersteigender Schadenersatzsansprüche - Zinsen und Zinseszinsen in der Höhe von 5% über der jeweiligen Bankrate ab dem Fällig- keitstag als vereinbart. Für Zwecke der Zinsenberechnung ist für das jeweilige Kalender- jahr die am 2. Jänner des entsprechenden Jahres festgesetzte Bankrate für das gesamte Kalenderjahr maßgebend.

9.4. Mahnspesen und die Kosten - auch außergerichtlicher - anwaltlicher Intervention ge- hen zu Lasten des Vertragspartners.

9.5. Soweit gelieferte Bilder ins Eigentum des Vertragspartners übergehen, geschieht dies erst mit vollständiger Bezahlung des Aufnahmehonorars samt Nebenkosten.


10. Schlussbestimmungen

10.1. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Betriebssitz des Fotografen. Im Fall der Sitz- verlegung können Klagen am alten und am neuen Betriebssitz anhängig gemacht werden.

10.2. Das Produkthaftpflichtgesetz (PHG) ist nicht anwendbar; jedenfalls wird eine Haf- tung für andere als Personenschäden ausgeschlossen, wenn der Vertragspartner Unter- nehmer ist. Im Übrigen ist österreichisches Recht anwendbar, das auch dem internationa- len Kaufrecht vorgeht.

10.3. Schad- und Klagsloshaltungen umfassen auch die Kosten außergerichtlicher Rechts- verteidigung.

10.4. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten insoweit nicht, als zwingende Be- stimmungen des KSchG entgegenstehen. Teilnichtigkeit einzelner Bestimmungen (des Ver- trags) berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Vertragsbestimmungen.

10.5. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für von Fotografen auftragsgemäß hergestellte Filmwerke oder Laufbilder sinngemäß, und zwar unabhängig von dem ange- wendeten Verfahren und der angewendeten Technik (Schmalfilm, Video, DAT etc.).



AGB für den Webshop

Anwendungsbereich
Die AGB gelten für Kaufverträge zwischen der Verkäuferin und KundInnen mit Lieferadresse im Gebiet der EU sowie der Schweiz.

AVertragsschluss, Speicherung der Bestell-/VertragsdatenA

Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher Sprache.

Die Darstellung des Produktangebotes im Internet durch die Verkäuferin stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern ist lediglich als Aufforderung an den Kunden zu verstehen, seinerseits ein verbindliches Kaufangebot zu machen. Der Vertrag kommt nach folgender Maßgabe zu Stande:
a. Ihr Vertragsangebot geben Sie mit Ihrer Bestellung im Online-Shop ab. Bei der Bestellung im Online-Shop müssen Sie nach erfolgter Prüfung und Bestätigung der Eingaben bzgl der bestellten Ware sowie nach Eingabe Ihrer persönlichen Daten, einschließlich Angaben zur Zahlungsweise, sowie Prüfung und ggf Korrektur Ihrer Eingaben auf den Button „Kaufen“ klicken.
b. Die Verkäuferin nimmt Ihr Vertragsangebot durch Lieferung der bestellten Ware an. Sofern Sie der Verkäuferin eine gültige E-Mail- Adresse mitgeteilt haben, erhalten Sie eine Bestätigung Ihrer Bestellung per E-Mail. Diese Bestellbestätigung stellt keine Annahmeerklärung dar.

Sie können und sollten diese AGB sowie ggf mit der Bestellbestätigung übersandte weitere Bestell-/Vertragsdaten bei sich speichern und/oder über den Button „Drucken“ ausdrucken. Die Bestell-/Vertragsdaten werden von der Verkäuferin gespeichert. Sollten Sie Ihre Bestell- /Vertragsdaten verlieren, sendet die Verkäuferin Ihnen auf Nachfrage gerne eine Kopie Ihrer Bestell-/Vertragsdaten zu.


Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von sieben Tagen ab Erhalt der Ware ohne Angabe von Gründen in Textform (zB Brief, E-Mail) widerrufen. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
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Maria Noisternig
Andergasse 9b/1/19
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Andergasse 9b/1/19
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Lieferung, Versandkosten, Preise, Gebühren
In der Regel erfolgt der Versand der Ware an die angegebene Lieferadresse innerhalb von sieben Werktagen ab Bestellung. Die Lieferung erfolgt durch die Österreichische Post AG oder durch einen Paketdienstleister.

Sollte einmal die von Ihnen bestellte Ware nicht verfügbar sein, behält sich die Verkäuferin vor, Ihnen eine in Preis und Qualität gleichwertige Ware anzubieten. Es steht Ihnen frei, dieses Angebot anzunehmen oder abzulehnen. Sollten Sie das Angebot ablehnen, können beide Parteien vom Vertrag zurücktreten. Im Falle des Rücktritts wird Ihnen die Verkäuferin den bereits bezahlten Betrag unverzüglich rückerstatten.
Für die Verpackung und Versendung der bestellten Ware fallen Kosten an. Diese Versandkosten sind bereits in den im Rahmen der Warenpräsentation und/oder Angebotsbeschreibung angeführten Preisen enthalten.
Sämtliche im Online-Shop angegebenen Preise sind inklusive 13% Umsatzsteuer.


Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.


Zahlungsbedingungen
Sie müssen die bestellte Ware grundsätzlich im Voraus zahlen (Vorkasse). Die Verkäuferin stellt Ihnen für die Abwicklung Ihrer Bestellung verschiedene Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung:
1 1 Kreditkartenzahlung
2 2 PayPal

Zur Absicherung des Risikos von Zahlungsausfällen behält sich die Verkäuferin vor, bei begründeten Zweifeln an Ihrer Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit eine Lieferung abzulehnen.
Der Käufer kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder von der Verkäuferin ausdrücklich anerkannt worden sind.


Datenschutz
Die Verkäuferin speichert die zur Vertragsabwicklung erforderlichen Bestelldaten (Name, Anschrift, E-Mail-Adresse), die Sie im Rahmen Ihrer Bestellung angegeben haben. Die für den Warenversand erforderlichen Daten (Name, Anschrift) werden bei Bedarf zum Zwecke des Warenversandes an unseren hiermit beauftragten Vertragspartner (Logistiker) weitergegeben. Für die interne Auftragskontrolle speichert die Verkäuferin darüber hinaus die hierfür erforderlichen Daten, wie Zeitpunkt Ihrer Bestellung und des Ausgangs der Lieferung an Sie.
Ihre Bestell- und Zahlungsdaten werden von der Verkäuferin zum Zwecke einer hausinternen Bewertung des Zahlungsverhaltens bei weiteren Bestellungen verarbeitet und genutzt.


Eigentumsvorbehalt
Die an Sie ausgelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Verkäuferin.


Schlussbestimmungen

Diese AGB unterliegen österreichischem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam, undurchführbar oder nichtig sein oder werden, gleich aus welchem Grund, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Daneben existieren keine mündlichen Absprachen. Jegliche Änderungen des Vertrages bedürfen der Zustimmung beider Parteien und müssen ggf. in Schriftform erfolgen.

Erfüllungsort ist Wien, Gerichtsstand Wien.

24.06.2020

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